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Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit

Aufgabe

Die Ge­schäftsführung der RSM Cer­ti­fi­ca­tion GmbH hat die Un­par­tei­lich­keit in Be­zug auf die Durchführung der Zer­ti­fi­zie­rungstätig­kei­ten si­cher­zu­stel­len. Die Ge­schäftsführung hat hierzu einen Pro­zess zur Ri­si­komi­ni­mie­rung im Hin­blick auf die Gefähr­dung der Un­par­tei­lich­keit ein­geführt so­wie dar­aus Maßnah­men ab­ge­lei­tet und um­ge­setzt. Zu­dem hat die Ge­schäftsführung eine Erklärung zur Wah­rung der Un­abhängig­keit ab­ge­ge­ben und veröff­ent­licht. Im Rah­men der Ri­si­ko­be­wer­tung hat die Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle ge­eig­nete in­ter­es­sierte Par­teien zu be­nen­nen. Zu Fra­gen, die das Ver­trauen in die Un­par­tei­lich­keit, ein­schließlich der Trans­pa­renz und öff­ent­li­chen Wahr­neh­mung be­tref­fen, sind die be­nann­ten Par­teien zu kon­sul­tie­ren. Hierzu hat die Ge­schäftsführung einen Aus­schuss zur Wah­rung der Un­par­tei­lich­keit eta­bliert. 

Die Auf­ga­ben des Aus­schus­ses um­fas­sen so­mit u.a.:

  • die Un­terstützung bei der Im­ple­men­tie­rung der in­ter­nen Re­ge­lun­gen zur Um­set­zung der An­for­de­run­gen an die Un­par­tei­lich­keit im Rah­men von Zer­ti­fi­zie­rungstätig­kei­ten.
  • die Auf­sicht über die Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle, dass keine Un­ter­neh­mun­gen an­ge­strebt wer­den, die eine ob­jek­tive Zer­ti­fi­zie­rungstätig­keit gefähr­den könn­ten. Ins­be­son­dere Be­weggründe, die der Un­par­tei­lich­keit ent­ge­gen­ste­hen.
  • die Be­ur­tei­lung der Un­par­tei­lich­keit bei der Durchführung von Zer­ti­fi­zie­rungs-prüfun­gen so­wie in­ter­nen Pro­zes­sen der Kon­for­mitäts­be­wer­tungs­stelle
  • die Be­ra­tung bei Fra­gen zur Ein­hal­tung der Un­par­tei­lich­keit.
  • die Prüfung, ob die Grundsätze und in­ter­nen Re­ge­lun­gen zur Wah­rung der Un-par­tei­lich­keit in der Ver­gan­gen­heit ein­ge­hal­ten wur­den.